Tusken de Marren
Ferienpark am Wasser
Ferienpark am Wasser

Stornierungsbedingung

Stornierungsbedingung

In vielen Fällen könnten Sie von einer Reiserücktrittsversicherung profitieren. Es gibt verschiedene Umstände, darunter Gesundheit, Unterkunft, Transport oder die persönliche Lebens- und Arbeitssituation, die Ihnen erlauben, die Reiserücktrittsversicherung zu verwenden, wenn sie Sie dazu zwingen, Ihre Reise zu stornieren oder frühzeitig zu beenden:

· Im Falle eines schweren Unfalls, schwerer Krankheit oder des Versterbens Ihrer selbst, eines Familienmitglieds (ersten und zweiten Grades) oder von jemandem, mit dem Sie zusammenleben.

· Im Falle des Versterbens eines guten Freundes während der Reise.

· Im Falle des Versterbens eines Familienmitglieds (dritten Grades).

· Im Falle der Beschädigung der gebuchten Unterkunft.

· Im Falle von (Komplikationen bei) einer Schwangerschaft nach der Buchung der Reise.

· Falls es Ihnen unerwarteterweise aus medizinischen Gründen nicht gestattet ist, sich wie vorgeschrieben impfen zu lassen.

· Im Falle von materieller Beschädigung Ihres Eigentums, Ihrer Unterkunft oder Geschäftsgebäude, die Ihre Anwesenheit erfordert.

· Falls Ihr Transportmittel auf der Fahrt an Ihr Reiseziel irreparabel beschädigt wird.

· Falls Ihr Transportmittel oder Wohnwagen/Wohnmobil durch einen Zusammenstoß, Diebstahl oder Feuer irreparabel beschädigt wird.

· Im Falle von Arbeitslosigkeit innerhalb eines Monats vom Ende der Reise.

· Wenn Sie durch die Rechtsvorschriften zur Arbeitslosigkeit eine neue Beschäftigung antreten.

· Wenn Sie eine neue Mietunterkunft erhalten, ehe die Reise beginnen sollte.

· Wenn Sie eine Unterkunft käuflich erwerben. Die Unterkunft wird vor Ihrer Reise oder während Ihrer Reise übergeben oder übertragen.

· Im Falle einerScheidung nach Buchung der Reise.

· Falls Sie unerwarteterweise ein Examen oder einen Test nach Ihren Abschlussexamen für eine mehrjährige Schulausbildung wiederholen müssen.

· Im Falle einer unerwarteten Ablehnung eines Visumantrags.

· Wenn Ihr Reisebegleiter aus einem zulässigen Grund storniert, was Sie zwingen würde, allein zu reisen.

· Im Falle der unerwarteten Zuteilung eines Adoptivkindes.

· Im Falle einer Organspendenoperation.

· Im Falle von Diebstahl oder Verlust von Reisedokumenten am Tag der Abreise.

· Im Falle der unerwarteten Stornierung eines Teils der zusammengestellten Reise durch Naturkatastrophen, Terrorismus, innenpolitische Unruhen, kaputte Transportmittel, Streiks oder Überbuchung.

 

PS: In allen Fällen müssen schriftliche Nachweise vorgelegt werden.